Der Beschluss gilt derzeit für einen Zeitraum von sechs Monate mit der Möglichkeit zur Verlängerung
„Mit dem Beschluss, die Einfuhr von medizinischer Ausrüstung aus Nicht-EU-Ländern von Zöllen und Mehrwertsteuer zu befreien, unterstützt die Europäische Union in der Krise. Damit können essentiellen Versorgungsgüter schneller dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht werden“, so Delegationsleiterin Angelika Winzig zur Entscheidung der Europäischen Kommission. Konkret davon betroffen sind Masken und Schutzausrüstung sowie Tests, Beatmungsgeräte und andere medizinische Ausrüstung.
„Neben finanzieller Unterstützung durch EIB, EZB und EU Budget, Aufweichung der Schulden- Budgetdefizitregeln im Rahmen des Stabilität- und Wachstumspakts und Lockerung beim Beihilferecht, ist dies ein weiterer Schritt zur Bekämpfung des Coronavirus“, so Winzig abschließend.
Quelle: Stella Wetzlmair // Fotocredit: EVP/Lahousse