Geflügelpest - weiterer Fall im Bezirk Braunau festgestellt

Geflügelpest - weiterer Fall im Bezirk Braunau festgestellt

Die am schon bestehende und die aufgrund dieses Falles eingerichtete Zone überschneiden sich. In ROT dargestellt sind die neu errichtete Schutz- und Überwachungszone, in BLAU dargestellt sind die bereits seit 13. Jänner bestehenden Zonen.

Im Bezirk Braunau wurde ein weiterer Fall von hochpathogener Geflügelinfluenza (H5N1) bestätigt. 

Es handelt es sich um eine landwirtschaftliche Haltung von 3.000 Enten im Bezirk Braunau.
Ein Teil des Geflügelbestandes ist bereits an der Erkrankung verendet. 
Für die noch vorhandenen Tiere wird von der Bezirkshauptmannschaft die Tötung angeordnet.
Für Menschen besteht keine Gefahr.


Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei ihrem Auftreten eine schwerwiegende Erkrankung bei einer Vielzahl von Vögeln hervorruft und in der Folge zum Tod derselben führt. Dies gilt es sowohl aus Sicht des Tierschutzes als auch aus ökonomischen Gründen hintanzuhalten. Derzeit haben wir es mit dem Stamm H5N1 zu tun. Dieses Influenzavirus gilt als nicht humanpathogen.

„Auch wenn die Geflügelpest jetzt bereits mehrfach festgestellt wurde – sie stellt für den Menschen keine Gefahr dar und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen“, betont Landesveterinärdirektor Dr. Thomas Hain.


Schutz- und Überwachungszone: 

Rund um die betroffene Haltung wird für mindestens 21 Tage eine Schutz- und für mindestens 30 Tage eine Überwachungszone (siehe Abbildung darunter) eingerichtet, um ein potentielles Vorkommen auch in anderen Haltungen rasch zu erkennen bzw. eine potentielle Übertragung zu verhindern. Innerhalb der Schutzzone (3-Kilometer-Radius) werden alle Geflügelhaltungen amtstierärztlich kontrolliert. Die Zonen werden von der Bezirkshauptmannschaft per Verordnung festgelegt und kundgemacht.

Weil etwas weiter südlich im Bezirk Braunau bereits am 13. Jänner eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet wurden, kommt es in einigen Katastralgemeinden zur Überschneidung mit der jetzt eingerichteten Zone.
 

In der Schutz- und Überwachungszone gelten für die Tierhalter von Geflügel folgende Auflagen:
•    Alle Personen, die Geflügelstallungen betreten, müssen angemessene Biosicherheitsmaßnahmen (z.B.: Desinfektion an Ein- und Ausgängen der Stallungen) einhalten. Besuche sind zu dokumentieren.
•    Alle Fahrzeuge, die einen Geflügel-Betrieb anfahren oder verlassen, sind geeigneten Desinfektionsmaßnahmen zu unterziehen.
•    Sollte es zu einer erhöhten Sterblichkeit von Geflügel im Betrieb kommen, ist dies unmittelbar der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
•    Das gehaltene Geflügel ist so abzusondern (z.B.: in Ställen), dass es vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist. Dies gilt unabhängig von der Bestandsgröße, das bedeutet, dass die Aufstallungsverpflichtung grundsätzlich auch für Kleinbetriebe unter 50 Tieren gilt!  
•    Das Geflügel darf nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde in einen Betrieb verbracht oder aus einem Betrieb entfernt werden.

Aktuelles zur Aviären Influenza
Am 30. Dezember 2022 wurde im Bundesland Wien erstmalig ein Fall von Geflügelpest (Aviärer Influenza, HPAI) bei einem Schwan festgestellt, seitdem wurde diese Tierseuche bereits bei mehreren tot aufgefundenen Wasservögeln in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich nachgewiesen. Es handelte sich in allen Fällen um den Subtyp H5N1, der bei Vögeln hochpathogen (stark krankmachend) ist und der in den vergangenen Monaten bereits zu großen Verlusten in zahlreichen europäischen Geflügelbetrieben geführt hat.

Ein am 9. November festgestellter Ausbruch in einem Kleinbetrieb im Bezirk Graz Umgebung konnte im Dezember 2022 für beendet erklärt werden, da alle behördlichen Maßnahmen am Betrieb und in dessen Umgebung abgeschlossen wurden und keine weiteren Verdachtsfälle aufgetreten sind.

In Oberösterreich wurde die Geflügelpest bereits Mitte Jänner in einer Privathaltung im Bezirk Braunau festgestellt, sodann in einer landwirtschaftlichen Hühnerhaltung in Wels-Land sowie in einer privaten Entenhaltung im Bezirk Linz-Land. Auch rund um den Fall in Wels-Land wurde eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet.

Da aufgrund der aktuellen Nachweise in Österreich nunmehr davon auszugehen ist, dass das Virus in der Wildvogelpopulation in Österreich grassiert, sind Geflügelhalter bundesweit verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. 

Weiterführende Informationen zur aktuellen Situation in Österreich finden sich auf der AGES-Homepage: Aviäre Influenza

Was ist die Aviäre Influenza
Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für den Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome, sind aber für die Erregerverbreitung von Bedeutung. Im aktuellen Seuchengeschehen sind Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.

Symptome beim Geflügel
Geflügelhalter sollten bei folgenden Symptomen an die Aviäre Influenza denken:
•    Massenerkrankung
•    Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln
•    Schwere respiratorische Symptome (Atemnot)
•    Grünlich wässriger Durchfall
•    Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern
•    Ödeme (Anschwellung) im Kopfbereich
•    Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung
•    Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme
•    Mattigkeit
•    Fieber
Um bei diesen Symptomen Geflügelpest ausschließen zu können, ist die lokal zuständige Veterinärbehörde zu informieren.

Präventionsmaßnahmen
•    Österreichweite Meldepflicht von tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit anschließender Untersuchung auf den Erreger der Geflügelpest
•    Anzeigepflicht von Verdachtsfällen bei Geflügel. Jeder Verdacht muss der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt gemeldet werden. 
•    Aktives Überwachungsprogramm beim Geflügel zur Früherkennung allfälliger Ausbrüche
•    Definition von Risikogebieten und Vorgabe von Biosicherheitsmaßnahmen auf Betrieben 


Katastralgemeinden in der neuen Schutzzone
Adenberg
Mitternberg
Schwand im Innkreis

Katastralgemeinden in der neuen Überwachungszone
Apfenthal
Braunau am Inn
Gilgenberg
Mairhof
Neukirchen an der Enknach
Osternberg
Ranshofen
Ruderstallgassen
Sandthal
St. Georgen
Überackern
Erlach
Gschwendt
Pischelsdorf
Forstern
Hartberg
Geretsberg
Gundertshausen
Haimhausen
Haselreith
Hochburg
Lehrsberg
Unterkriebach

 

Quelle/Grafik: Land OÖ 

 

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